Österreich

Nein zu Asylprogramm für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung ist eine Flucht aus Kriegs- und Krisengebieten oft mit enormen Hürden verbunden. UNHCR Österreich appellierte im Gespräch mit „Heimat Fremde Heimat“ an Österreich, Resettlement-Programme und damit sichere Fluchtmöglichkeiten auch für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Aus dem Innenministerium kommt dazu ein Nein.

Laut Schätzungen sind mehrere Millionen Menschen mit Behinderung auf der Flucht. Die Flucht aus Kriegsgebieten hängt für Vertriebene oftmals von Glück ab und ist mit besonders vielen Hürden und Gefahren verbunden. Eine Möglichkeit sichere und legale Fluchtwege zu schaffen, sieht Ruth Schöffl, Sprecherin von UNHCR Österreich in Resettlement-Programmen.

„Das bedeutet, dass Menschen, die bereits aus ihrer Heimat geflüchtet sind und in einem Land angekommen sind, ganz einfach und legal auf sicherem Weg, zum Beispiel im Flugzeug in andere Länder kommen können. Besonders wichtig ist das für Menschen, die Einschränkungen haben, denn für sie ist oft eine Flucht aus einem Land gar nicht möglich", sagt Schöffl.

Österreich besonders „belastet“

UNHCR appelliere an alle Staaten, Resettlement-Programme zu starten oder weiterzuführen, sagt Schöffl. „Wir haben auch in Österreich gesehen zwischen 2013 und 2017 wurden sehr erfolgreiche Resettlement-Programme geführt. Und wir würden uns natürlich wünschen, dass die weitergehen.“

Diesem Wunsch erteilt das Innenministerium eine Absage. Auf Anfrage von „Heimat Fremde Heimat“ schreibt das Innenministerium: „Im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sollen Schutzsuchende diesen Schutz in einem sicheren Land in der Region erhalten. Trotzdem zählt Österreich im europäischen Vergleich zu einem der am stärksten belasteten Staaten. Vor diesem Hintergrund werden keine zusätzlichen Aufnahmeprogramme durchgeführt.“

Bemühungen und Verbesserungsbedarf

Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das Recht auf eine bedarfsgerechte Aufnahme in Österreich. Das Innenministerium verweist darauf, dass die Behörden systematisch erfassen würden, wenn jemand, der in Österreich einen Asylantrag gestellt hat, besonders schutzbedürftig sei. Dies werde im Asylverfahren dann auch berücksichtigt.

Es gebe Bemühungen, Menschen mit Behinderung auf der Flucht besser zu unterstützen", sagt Schöffl. „Gleichzeitig sehen wir aber auch noch Bereiche, wo die Behörden noch besser werden könnten. Einerseits zum Beispiel am Anfang der Verfahren, dass Personen auch Informationen in der Form erhalten, in der sie sie brauchen. Stichwort Gebärdensprachen-Dolmetscher, um diesen Prozess, der ja sehr komplex ist, auch zu verstehen.“