Illustration zum Thema „EU-Wahl“: Die österreichische Flagge sowie die Flagge der Europäischen Unionauf der Präsidentschaftskanzlei in Wien. (18.4.2014)
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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EU-Wahl

Eintragung in Wählerevidenz bis 26. März

Bei der EU-Wahl Anfang Juni können nicht nur Österreicherinnen und Österreicher sondern auch hier lebende Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer EU-Ländern mitstimmen. Dafür haben EU-Bürgerinnen und -Bürger noch zehn Tage Zeit, um sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen.

Das Innenministerium geht von 40.000 bis 45.000 Personen aus, die diesmal von der Möglichkeit Gebrauch machen. Der Kreis der Wahlberechtigten ist dadurch bei der EU-Wahl größer als bei anderen Wahlen auf Bundes- oder Landesebene.

Die Zahl der wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und -bürger wächst seit Jahren: Bei der EU-Wahl 2014 waren 33.184, 2019 waren 38.672 wahlberechtigt. Bei der bevorstehende Wahl am 9. Juni wird ein neuer Rekord erwartet. Dennoch ist es nur ein kleiner Teil der in Österreich lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich entscheiden, hierzulande ihre Stimme abzugeben. Laut einer Auswertung der Statistik Austria leben insgesamt rund 760.000 Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus anderen EU-Ländern in Österreich, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Doppelte Abstimmung nicht erlaubt

Sie können entscheiden, ob sie lieber die österreichischen Kandidaten für das EU-Parlament wählen oder jene in ihrem Heimatland. Eine doppelte Abstimmung ist nicht erlaubt. Um in Österreich die Stimme abzugeben, müssen sich EU-Bürgerinnen und -Bürger bis zum Stichtag am 26. März bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde registrieren. Die Eintragung ist nicht für jede Wahl erneut nötig: Wer einmal in der Europa-Wählerevidenz eingetragen ist, bleibt es solange der Hauptwohnsitz in Österreich liegt.

2019 knapp 45.000 Auslandsösterreicher wahlberechtigt

Umgekehrt können auch die Österreicherinnen und Österreicher, die in anderen EU-Ländern leben, entscheiden, ob sie sich dort an der EU-Wahl beteiligen oder ob sie für die österreichischen EU-Abgeordneten wählen wollen. Insgesamt 44.723 Auslandsösterreicherinnen und -österreicher waren bei der EU-Wahl 2019 unter den Wahlberechtigten. Auch sie müssen sich in die Wählerevidenz jener Gemeinde eintragen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten, haben aber dafür noch Zeit bis zum 25. April. Dabei kann gleichzeitig eine automatische Zusendung von Wahlkarten beantragt werden. Beides gilt für zehn Jahre und muss dann verlängert werden.

Keine doppelte Stimmabgabe für Doppelstaatsbürger

Der Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz kann persönlich oder schriftlich – auch per E-Mail – bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden. Um eine Doppelwahl zu verhindern werden zwischen den EU-Ländern die Daten der Europa-Wählerverzeichnisse abgeglichen. Bei Doppelstaatsbürgern gibt es keinen Austausch, jedoch gilt auch für sie: Auch wenn sie in zwei Wählerregistern stehen und zwei Wahlbenachrichtigungen bekommen – eine doppelte Stimmabgabe ist verboten und damit strafbar.

Wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger können in Österreich nicht nur wählen, sondern auch für das Europaparlament kandidieren. Voraussetzung ist die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz und die Volljährigkeit am Wahltag.