Regenbogenfahne bei einer LGBT-Demonstration in Warschau, Polen. (21.6.2020)
JANEK SKARZYNSKI / AFP / picturedesk.com
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Europarat

Rechte von Transmenschen besser schützen

Die Rechte von Transmenschen müssen nach Ansicht des Europarats besser geschützt werden. „Die Staaten tragen die Hauptverantwortung dafür, die Hindernisse zu beseitigen, denen transsexuelle Menschen bei der Ausübung ihrer Menschenrechte gegenüberstehen“, sagte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović.

Trotz der stärkeren Sichtbarkeit von Transmenschen und der bedeutenden Fortschritte gebe es in Europa „schockierend hohe Raten von Diskriminierung, Gewalt und Unsicherheit, die transsexuelle Menschen in ihrem täglichen Leben erfahren“, heißt es in einem Bericht der Organisation, der heute vorgestellt wird.

Konkret empfiehlt der Europarat, dass Transmenschen Zugang zu einer spezifischen Gesundheitsversorgung bekommen, ohne ein psychologisches Gutachten vorlegen zu müssen. Außerdem sollte die Geschlechtsidentität ausdrücklich als verbotener Diskriminierungsgrund in den entsprechenden Gesetzen aufgenommen werden.

Anerkennung als Flüchtling

Wer die Angst vor Verfolgung als Transmensch glaubhaft machen kann, sollte als Flüchtling anerkannt werden können, so der Europarat. In Gefängnissen müsse je nach Einzelfall geprüft werden, welche Hafteinrichtung die richtige sei.

Die Verfahren zur rechtlichen Geschlechtsangleichung sollten demnach deutlich schneller und transparenter durchgeführt werden und auch Minderjährigen offen stehen, wenn ihre Reife und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt sind. Starre Altersgrenzen dürfen den Empfehlungen zufolge nicht gelten. Sanitäre Einrichtungen sollten für alle Menschen sicher und würdig genutzt werden können. Im besten Fall stehe eine Einrichtung zur Verfügung, die alle Geschlechter einschließe, hieß es in dem Bericht.

Der Europarat wurde 1949 zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat in Europa gegründet. Er ist von der Europäischen Union unabhängig. Ihm gehören 46 europäische Staaten an.