EU-Kommissarin für Inneres,  Ylva Johansson, anlässlich einer Pressekonferenz im EU-Hauptquartier in Brüssel. (24.1.2023)
JOHN THYS / AFP / picturedesk.com
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Flucht & Migration

EU-Kommission will Rückführungen und Grenzschutz forcieren

Angesichts der hohen Asylantragszahlen in der Europäischen Union setzt die EU-Kommission auf eine bessere Zusammenarbeit der EU-Staaten bei Rückführungen und im Grenzmanagement.

So müsste die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen der EU-Staaten und die Grenzschutzagentur Frontex bei Rückführungen besser genützt werden, sagte gestern EU-Innenkommissarin Ylva Johansson in Straßburg. Auch sollten Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten intensivier genutzt werden.

Rückkehr- und Wiedereingliederungsberatungsstellen

„Unser Migrations- und Asylsystem kann besser funktionieren. Sehr viel besser“, sagte Johansson. Im vergangenen Jahr habe die Rückführungsquote, also jener Anteil an ausreisepflichtigen Menschen, die die EU tatsächlich auch verlassen, bei nur 21 Prozent gelegen. Die EU-Kommission gab nun Empfehlungen ab, um die Asylsysteme zu entlasten. Auf die Ablehnung eines Antrags müsse etwa rasch eine Rückkehrentscheidung folgen, hieß es seitens der EU-Kommission. Es sei zudem notwendig, Informationen über die Rückkehr frühzeitig im Prozesses, auch während des Asylverfahrens, bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten auch Rückkehr- und Wiedereingliederungsberatungsstellen einrichten, um die freiwillige Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu fördern.

Gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen

Um Sekundärmigration zu verhindern, sollten die Mitgliedsländer nach Vorstellung der EU-Kommission untereinander besser zusammenarbeiten. „Die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen gibt es bereits heute, aber nur sehr wenige Mitgliedstaaten nutzen sie“, betonte Johansson. Derzeit könne sich ein abgelehnter Asylwerber von einem in den nächsten EU-Staat begeben und dort das Verfahren neu beantragen. Bei der gegenseitigen Anerkennung soll das aktualisierte Schengener-Informationssystem helfen. Dabei können Mitgliedstaaten nun unmittelbar über die Rückführungsentscheidung eines Drittstaatsangehörigen informiert werden.