Die Gesetzesvorlage, die bereits vom Abgeordnetenhaus abgesegnet wurde, muss noch von Präsident Miloš Zeman unterzeichnet werden. Frauen, die zwischen 1966 und 2012 zwangssterilisiert wurden, sollen nach den Plänen einmalig 300.000 Kronen (11.700 Euro) erhalten.
Vor allem Romnja betroffen
Einige Frauen entschieden sich erst dann für eine Sterilisation, nachdem sie überredet oder mit dem Entzug ihrer Kinder oder ihrer Sozialleistungen bedroht wurden. Vor allem Frauen der Minderheit der Roma waren von den Zwangsmaßnahmen betroffen. 2009 hatte sich die tschechische Regierung für die Zwangssterilisationen entschuldigt, ein Gesetzesentwurf für eine Entschädigung scheiterte damals aber.
Amnesty International begrüßt Entscheidung
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte die Entscheidung am Donnerstag in einer Aussendung: „Die Abstimmung im tschechischen Senat schafft endlich Gerechtigkeit für Überlebende rechtswidriger Sterilisationen.“ Laut Amnesty wurden Tausend Frauen dazu gezwungen, Einverständniserklärungen zu unterschreiben, oft während sie in den Wehen lagen oder sich von einem Kaiserschnitt erholten. In vielen Fällen wurde ihnen nicht gesagt, wozu sie sich bereit erklärten.