BanHate App in der Steiermark
BanHate App
BanHate App
Antidiskriminierungsstelle Steiermark

„BanHate“-App erfasst jetzt auch Hassverbrechen

Die steirische App „BanHate“ zum Melden von Hass-Postings erleichtert seit rund drei Jahren den Kampf gegen Gewalt in den sozialen Medien, die sich in Form von Hass-Kommentaren niederschlägt.

Seit Mai verfügt die App der Antidiskriminierungsstelle Steiermark auch über eine Erweiterung zum Melden von Hassverbrechen (Hate-Crimes), wie heute mitgeteilt wurde.

Seit April 2017

„BanHate“ ging im April 2017 als Europas erste App zum Melden von Hasspostings online. Seither wurden knapp 5.500 Fälle gemeldet – eine umfangreichste Statistik zu Online-Hass in Österreich. Nun wurde die App um die Funktion zum Melden von Hate-Crimes erweitert, um Betroffenen aber auch Zeuginnen und Zeugen von Hass-Kriminalität eine bürokratische Hürde beim Aufzeigen dieser Straftaten zu nehmen, hieß es in der Mitteilung der Antidiskriminierungsstelle. „Die Melderinnen und Melder können selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben oder eine weitere Beratung durch die Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Anspruch nehmen wollen“, sagte Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

Motivation der Tat wesentlich

Hassverbrechen sind laut Definition der Antidiskriminierungsstelle Straftaten, bei denen es eine wesentliche Rolle spielt, welche Motivation den Täter oder die Täterin verleitet hat: Das Opfer wird ausgewählt, weil es – tatsächlich bzw. vom Täter vermutet – einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe angehört, gegenüber welcher der Täter Vorurteile oder Feindseligkeiten empfindet. Betroffene werden als „anders“ stigmatisiert und herabgewürdigt.

„Brückenschlag in die analoge Welt“

Finanziert wird die App vom Land Steiermark (Ressort Soziales und Integration) sowie von der Stadt Graz (Ressort Soziales, Bildung und Integration). „Niemand muss es sich gefallen lassen, zum Beispiel in der Straßenbahn, vor einem Lokal oder in einem Geschäft verbal angegriffen, angepöbelt oder herabgewürdigt zu werden. Mit der Erweiterung der ‚BanHate‘-App gibt es die einfache Möglichkeit, sich sowohl als Betroffene oder Betroffener zur Wehr zu setzen. Auch als Zeuge kann man sich für die Würde anderer Menschen einsetzen“, betonte Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ). „Hass im Netz ist oftmals die Vorstufe zu Hass in der realen Welt. Deshalb ist es nur konsequent, dass die Antidiskriminierungsstelle mit der BanHate-App nun ebenfalls den Brückenschlag in die analoge Welt antritt“, sagte Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP).

Erfassung von Hasskriminalität

Mithilfe der Erweiterung will man auch versuchen, eine fundierte Datenbasis über das Ausmaß an Hasskriminalität zu generieren, denn in Österreich fehlt es bisher an einer entsprechenden statistischen Erfassung. Grabovac sieht in der erweiterten App einen weiteren Baustein, um zukünftig dem Phänomen von Hasskriminalität in Österreich entgegenwirken zu können. Sie empfiehlt u.a. auch entsprechende Schulungen der Ermittlungsbehörden, „damit Motive von Hate-Crimes besser eingeschätzt werden können und man so auch der Opferschutzrichtlinie gerecht wird“.