Schule

IGGÖ scheitert beim VfGH mit Schulzeugnis-Antrag

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner März-Session einen Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sowie einer Schülerin aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen.

Es ging dabei um die Bezeichnung der Religionszugehörigkeit in Schulzeugnissen. Für IGGÖ-Angehörige ist vom Bildungsministerium seit dem Vorjahr die Kurzbezeichnung „Islam. (IGGÖ)“ vorgesehen (im Semesterzeugnis 2019 war sogar nur „IGGÖ“ verwendet worden), während bei Schiiten der Zusatz „SCHIA“ und bei Aleviten die Bezeichnung „ALEVI“ verwendet wird. Die IGGÖ und eine Schülerin, die sich „ohne Einschränkung“ zum Islam bekennt, waren damit nicht einverstanden. Sie behaupteten, dass diese Regelungen sowohl gegen das Islamgesetz 2015 als auch gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

Keine inhaltliche Prüfung

Wie der VfGH heute mitteilte, scheiterten die Antragsteller bereits, bevor es zu einer inhaltlichen Prüfung dieser Argumente kam. Der Antrag richtete sich nämlich gegen Bestimmungen in zwei Rundschreiben des Bildungsministers, mit denen lediglich ein anderes Rundschreiben novelliert wurde. Die ursprünglichen Bestimmungen wurden nicht angefochten, was laut VfGH aber notwendig gewesen wäre. Die nächste Hürde wäre die Frage gewesen, ob es sich bei den Rundschreiben um Verordnungen handelt. Auch dies wurde nicht mehr geprüft. Ob sich die IGGÖ angesichts dessen mit einem modifizierten Antrag neuerlich an den VfGH wenden wird, blieb offen. Für die APA war in der Glaubensgemeinschaft vorerst niemand erreichbar.