Die Bewerbungsfrist endet am 7. Juli. Eine der Voraussetzungen für die Leitung der Schule ist, dass der jeweilige Kandidat oder Kandidatin sowohl der kroatischen als auch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
Kriterien für die Bewerbung
1. die persönliche, fachliche, sprachliche und pädagogische Eignung,
2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion für diese besondere Form einer allgemein bildenden höheren Schule (Minderheitenschulgesetz für Burgenland) unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Verpflichtendes Auswahlverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt.
Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Frauen nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.