Angesichts der Polarisierung der Gesellschaft könnte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte heute wohl nicht mehr beschlossen werden, meinte Elisabeth Hoffberger-Pippan, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Peace Research Institute Frankfurt. Anlass war eine Veranstaltung im Parlament in Wien zum 75. Jahrestag der Erklärung.
17.01.2024 13.33
17. Jänner 2024, 13.33 Uhr
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erfolgte am 10. Dezember 1948 als rechtlich nicht bindende Resolution der UN-Generalversammlung. Österreich war damals noch nicht dabei, da es erst 1955 UN-Mitglied wurde.
Völkerrechtlich verbindlich ist dagegen die auf Basis der Allgemeinen Erklärung verabschiedeten und 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvention, der Österreich 1958 beitrat und die seit 1964 im Verfassungsrang steht.
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