Bildungsdirektion: Slowenisch in allen Fächern
Es geht um den Paragrafen 16, Absatz eins im Minderheiten-Schulgesetz, in dem festgeschrieben ist, dass an den zweisprachigen Volksschulen der gesamte Unterricht in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist. Und genau dem werde auch Rechnung getragen, sagte der für das Minderheitenschulwesen zuständige Fachinspektor Miha Vrbinc.
Die Einheitsliste kritisierte, dass ab Herbst im Rahmen der Schulautonomie vier bis sechs Stunden Deutsch, aber nur drei bis vier Stunden Slowenisch in den zweisprachigen Volksschulen vorgesehen seien. Für Miha Vrbinc sei diese Vorgabe an die zweisprachigen Volksschulen breiter zu verstehen, da Kinder auch in anderen Fächern in slowenischer Sprache unterrichtet werden. Aufgrund der Aussendung der Einheitsliste/ Enotna lista mit den angeführten Kritikpunkten werde es jedenfalls ein Angebot zum Dialog geben, hieß es von Seiten der Bildungsdirektion.