Suntinger musste sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (Paragraf 282 StGB) verantworten. Indem er versicherte, er werde sich zukünftig an die Landesgesetze halten und binnen 14 Tagen 2.000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt. Der Bürgermeister gilt damit weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung vor.
Die am 15. Mai in Kraft tretende Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen „Problemwölfe“ bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef zuversichtlich.