Als „Canonicus Poenitentiarius“ (Pönitentiar / Bußkanoniker) hat Ibounig besondere Vollmachten im Bereich des Beichtsakramentes.
Die Wahl von Allmaier zum Domdekan erfolgte durch die Mitglieder des Domkapitels und wurde von Diözesanbischof Josef Marketz bestätigt. Als Domdekan ist Allmaier für die liturgischen Belange des Domkapitels verantwortlich und Stellvertreter des Dompropstes, schreibt die Diözese.
Kristof nun emeritierter Domherr
Allmaier folgt in dieser Funktion auf den langjährigen Domdekan Apostolischer Protonotar Lic. iur. can. Michael Kristof (94), der im Jänner auf eigenen Wunsch aus Altersgründen auf das Kanonikat sowie auf die Funktion als Domdekan verzichtete und dem Domkapitel nun als emeritierter Domherr angehört, so die Diözese.