Politik

Gericht verbietet Milanović Premiersamt

Zwei Tage nach der Parlamentswahl in Kroatien erklärte das Verfassungsgericht am Freitag, dass Staatspräsident Zoran Milanović nicht Regierungschef werden könne, weil er trotz früherer Mahnungen am diesmaligen Wahlkampf teilgenommen hat.

Informeller Spitzenkandidat

Das links-liberale Lager reagierte empört. Die Entscheidung vereitelt dem von Sozialdemokraten (SDP) angeführten Oppositionsbündnis die Pläne, eine Regierungsmehrheit zusammenzustellen und Milanović als Premier aufzustellen.

Der Staatspräsident galt als informeller Spitzenkandidat des links-liberalen Oppositionsbündnisses „Flüsse der Gerechtigkeit“. Offiziell durfte er infolge einer Entscheidung des Höchstgerichts nicht kandidieren, weil er sich weigerte, von seinem Amt zurückzutreten.

Immer „verfassungswidrig verhalten“

„Während des gesamten Wahlkampfes hat sich Milanović verfassungswidrig verhalten“, begründete der Präsident des Verfassungsgerichts bei einer Pressekonferenz die Entscheidung. Milanović habe die Mahnungen des Verfassungsgerichts nicht beachtet, erklärte er und betonte, dass er sich mit seinen Aussagen und Verhalten in die Position eines Teilnehmers der Parlamentswahlen gebracht habe, was mit seiner Funktion als Staatspräsident unvereinbar sei.

SDP-Chef Pedja Grbin sprach in einer ersten Reaktion von einer „Schande“ und betonte, dass die Entscheidung des Höchstgerichts „unter jedem Niveau“ liege. Die Kovorsitzende der links-grünen Partei Možemo (Wir können), Sandra Benčić, kritisierte, dass es sich um eine „unzulässige Einmischung des Verfassungsgerichts in den politischen Prozess der Regierungsbildung“ handle.