POLITIK

Klima: EU-Atomstaaten formieren sich

Im Ringen um die Anerkennung von AKW-Ausgaben als klimarelevant formieren sich nun auch die Atomstaaten. Eine von Frankreich angeführte Gruppe von zehn Staaten, darunter Slowenien, hat die EU-Kommission aufgefordert, die Atomkraft als grüne Energie anzuerkennen.

Wie Euronews am Dienstag berichtet, stehen noch Bulgarien, Finnland, Kroatien, Rumänien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn hinter der Initiative. Hintergrund ist die Taxonomie-Verordnung, die im Zuge des EU-Klimaschutzpakets „Green Deal“ Richtlinien für grüne Finanzinvestments geben soll.

Österreich hat in dieser Frage ein Rechtsgutachten ausarbeiten lassen, das belegen soll, dass die Erzeugung von Atomstrom in keine der Kategorien falle, für die ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz angenommen werden könne. „Damit ist es ohne Relevanz, dass die Erzeugung von Atomstrom häufig als CO2-arme Tätigkeit angesehen wird. Dies genügt als solches nicht, um die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung zu erfüllen“, heißt es in dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Redeker-Sellner-Dahs.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat angekündigt, die EU-Kommission notfalls klagen zu wollen, wenn sie die Atomkraft als grün und nachhaltig einstufen sollte.

Die zehn Atomstaaten betonen dagegen in einem Schreiben an die EU-Kommission, dass die Atomkraft eine „leistbare, stabile und unabhängige Energiequelle“ sei. Sie würde die Verbraucher vor Preisschwankungen schützen. Während Atomkraftwerke 26 Prozent des Stroms in der Europäischen Union produzieren, kommen 90 Prozent des benötigten Erdgases in der Union von ausländischen Herstellern.

14 der 27 EU-Staaten setzen derzeit auf Atomkraft. Als treibende Kraft der Atomstrom-Befürworter in der EU gilt Frankreich, das einen großen Anteil seines Energiebedarfs durch Kernenergie deckt. Eine Staatenallianz von Österreich, Deutschland, Spanien, Dänemark und Luxemburg hat im Juli in einem Brief Druck auf die EU-Kommission gemacht, Atomenergie nicht als nachhaltig anzuerkennen. Konkret geht es um die weiteren Rechtsakte, die im Zuge der Verordnung von der EU noch beschlossen werden müssen.