Die Reiseregistrierung bei der Einreise aus Ländern mit stabiler Infektionslage („Anlage A“) muss nur noch dann erfolgen, wenn kein „3-G“-Nachweis erbracht werden kann; der Nachweis muss binnen 24 Stunden nachgereicht werden. Das heißt, Personen, die einen CoV-Test erst nach Einreise in Österreich durchführen, müssen sich weiterhin im Voraus online registrieren.
Die Regelung für die Einreise aus Risikostaaten („Anlage B1“) oder Virusvariantengebieten („Anlage B2“) bleibt unverändert. Zu den Ländern mit geringem Infektionsgeschehen („Anlage A“) zählen derzeit beliebte Urlaubsländer wie Griechenland, Italien und Spanien. Auch Slowenien wird in der „Anlage A“ angeführt.