POLITIK

Schulkinder erhalten „Testpass“

Schülerinnen und Schüler, die sich ab nächster Woche – also mit Start der Öffnung – in Schulen auf das Coronavirus testen lassen, erhalten auch von den Schulen einen gültigen Nachweis. Dieser dient als Vorlage zum Beispiel für den Friseur und den Restaurantbesuch. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) an.

Die Schule gelte als „befugte Stelle“ für das Ausstellen eines Testnachweises, so Faßmann am Mittwoch. Dafür werde es einen „Testpass“ geben, der vorgelegt werden kann. Darin sollen die Ergebnisse eingeklebt werden. Die Tests werden, so Faßmann, montags, mittwochs und freitags vor dem Unterricht stattfinden.

Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen und Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt. Schülerinnen und Schüler unter zehn Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regeln keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen.

Kaiser: „Monatelang gefordert“

Erleichtert und erfreut reagiert Kärntens Bildungsreferent LH Peter Kaiser (SPÖ) laut Landespressedienst auf die Ankündigung des Bildungsministeriums wonach Selbsttests unter Aufsicht sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Pädagoginnen und Pädagogen per ausgestelltem Nachweis für 48 Stunden als Eintrittstests für andere Lebensbereiche gelten werden.

„Schon vor Wochen und Monaten habe ich die Bundesregierung aufgefordert, genau das umzusetzen. Es ist einfach unerklärlich, warum diese Tests zwar für den Unterricht gelten, aber nicht z.B. zum Ausüben von Sport nach dem Unterricht berechtigt haben. Schön, dass das nun endlich korrigiert wird“, so der Landeshauptmann.

Damit würde der Lebensalltag von Familien, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern wesentlich erleichtert werden. „Es wäre ja geradezu schildbürgerlich, müssten sie zusätzlich zum Schultest dann auch noch zusätzlich Tests für Restaurantbesuche, Kultur- und andere Freizeitaktivitäten machen“, verdeutlicht Kaiser.