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Politik

Einreise nur mit negativem Test

Pendler und Pendlerinnen aus dem Ausland müssen sich, um nach Österreich einreisen zu können, künftig registrieren und einem Coronavirus-Test unterziehen. Das geht aus der Einreiseverordnung hervor, die am Mittwoch vom Sozialministerium erlassen wurden.

Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen Test benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden. Der Test zur Einreise darf höchstens 72 Stunden alt sein. Gegebenenfalls kann er auch in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

Registrierung und Test

Was Pendler und Pendlerinnen angeht, müssen sie sich einmal pro Woche wie alle anderen Einreisenden registrieren. Zudem haben sie ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis mitzuführen, das nicht älter als sieben Tage ist. Wichtig: Anerkannt werden nur Tests, die von qualifiziertem Personal abgenommen werden, also keine Selbsttests. Jene Pendler und Pendlerinnen, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Verpflichtend ist die Registrierung ab 10. Februar, ab 7. Februar ist sie möglich.

Bezüglich des Tests ist dieser auch bei Pendlern nach Einreise möglich, muss allerdings innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Ausgenommen von der Bestimmung sind jene, die aus einem Staat mit niedrigen Infektionszahlen einreisen, allerdings gibt es derzeit keine so risikoarmen Länder in der Nachbarschaft.