Die Quarantänepflicht nach der Einreise bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Erst nach fünf Tagen kann man sich freitesten.
Freilich sind Ausnahmen vorgesehen. So werden etwa Pendler und Pendlerinnen, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, anreisen, weder die zehntägige Quarantäne antreten müssen noch sich zu registrieren haben.
Bei der Onlineregistrierung müssen nicht nur Name und Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch, wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Zudem muss eine Adresse in Österreich vermerkt werden und möglichst, wie lange man im Land bleiben will. Das dazugehörige Formular auf Deutsch und Englisch soll ab Dienstag abrufbar sein.