„Grenzüberschreitenden Verkehr wiederherstellen“
Die in beiden Nachbarländern entschlossen umgesetzten Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie würden eine Aufhebung der bestehenden Einschränkungen rechtfertigen. „Die Gründe, die Mitte März zurecht zu einer Grenzschließung im Interesse der Eindämmung der Infektionsausbreitung geführt haben, sind angesichts der aktuellen COVID-19-Erkrankungen nicht mehr gegeben. Wir schlagen daher vor, den grenzüberschreitenden Verkehr im Interesse der beiden Nachbarländer, aber auch der Freizügigkeit von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen als einer der Grundrechte der Europäischen Union wiederherzustellen“, erklärten Mandl und Wakounig unisono.
„Es geht nicht nur um ökonomische Aspekte“
Dabei gehe es den Wirtschaftsvertretern nicht allein um ökonomische Aspekte. Die Alpen-Adria-Region sei ein aktiver, dynamischer gemeinsamer Lebensraum, der unter der Teilung durch die Grenzschließungen besonders leide, stellten Mandl und Wakounig fest und erklärten, dass in diesem Sinne selbstverständlich auch die Normalisierung an der Grenze nach Italien so rasch wie möglich anzustreben sei.