Widerruf per Gesetz nötig
Es wurde, so die Auskunft aus der Kärntner Bezirksstadt, schon länger über die Aufhebung der Ehrenbürgerschaft Hitlers gesprochen. Man war der Meinung, dass diese bereits längst erloschen sei, aber das ist nicht der Fall, so Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz (SPÖ): „Ich bin immer davon ausgegangen, dass dieser Schritt schon längst vollzogen worden ist. Die Rechtsansicht war damals so, dass mit dem Tod eine Ehrenbürgerschaft erlischt. Dem widerspricht allerdings die Rechtsauffassung, wie sie derzeit gilt. Die individuellen Verwaltungsakte gehen von alten in neuen Gemeinden über. Das erlischt nicht automatisch mit dem Tod, sondern die Ehrenbürgerschaft ist zu widerrufen.“
Der Gemeinderat soll nun am Freitag den Widerruf beschließen. Ein entsprechender Bescheid werde dann auf der Amtstafel kundgemacht, bestätigte Amtsleiterin Barbara Köller am Mittwoch einen Bericht der „Unterkärntner Nachrichten“: „Zugestellt werden kann er ja nicht mehr.“ Belastete Straßennamen änderte man in Wolfsberg bereits in der Vergangenheit. Laut Köller wurde dazu 2012/13 eine Historikerkommission eingesetzt. „Es hat geringfügige Änderungen gegeben“, so Köller.
Unklarheit in Völkermarkt/ Velikovec
Internetquellen listen Gemeinden in Deutschland und Österreich auf, die Hitler in den 1930er Jahren die Ehrenbürgerschaft verliehen, teilweise gab es später Aberkennungen. Unter ihnen befindet sich etwa auch die Kärntner Bezirksstadt Völkermarkt/ Velikovec, wo keine Aberkennung erfolgt sein soll. Im dortigen Gemeindeamt kann man dies weder bestätigen noch dementieren, man wisse es nicht, hieß es.
Thomas Zeloth vom Kärntner Landesarchiv in Klagenfurt/ Celovec sagte, dass es bisher keine Anfragen zu Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler gegeben habe: „Ich würde davon ausgehen, dass eine Ehrenbürgerschaft mit dem Tod erlischt.“ Allerdings sei eine rechtliche Beurteilung nicht Aufgabe des Landesarchivs.