POLITIK

Kroatien reif für Schengen-Beitritt

Kroatien erfüllt nach Ansicht der EU-Kommission die Voraussetzungen für einen Beitritt zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum. Slowenien sprach von einer „politischen Entscheidung“ und reagierte ablehnend – wegen der Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarland in der Bucht von Piran.

Kommission sieht technischen Kriterien erfüllt

Die Kommission erklärte am Dienstag in Brüssel, dass Kroatien die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Bedingungen für die vollständige Anwendung der Schengen-Vorschriften und -Normen zu erfüllen. Kroatien müsse weiter am Management der Außengrenzen arbeiten, um die Erfüllung dieser Bedingungen auch künftig zu gewährleisten, erklärte die EU-Kommission. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte, er vertraue darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten die „richtigen Schritte unternehmen werden, damit Kroatien bald ein vollwertiges Mitglied de Schengen-Raums wird.“

Unterstützung aller Mitgliedstaaten erforderlich

Die Erfüllung der technischen Kriterien reicht allerdings nicht aus, für den Beitritt ist eine einstimmige Unterstützung aller Mitgliedstaaten im EU-Rat der Innenminister erforderlich. Dort dürfte Kroatien auf Hindernisse aus dem Nachbarland Slowenien stoßen. Ähnlich haben Rumänien und Bulgarien vor der EU-Kommission bereits 2010 Grünes Licht für den Beitritt zur Schengenzone bekommen, dazu kam es wegen Vetos von Frankreich und der Niederlande bisher aber nicht.

Die slowenische Regierung betont in ihrer ersten Reaktion, dass Slowenien grundsätzlich die Erweiterung des Schengenraums befürworte. „Allerdings ist die erste Bedingung, dass das beitretende Land auch alle dafür vorgeschriebenen Kriterien erfüllt“, wurde auf Twitter der Staatssekretär im Innenministerium Sandi Čurin zitiert. Die Empfehlung der EU-Kommission sei nur ein Schritt in dem weiteren Beitrittsprozess, die Evaluation Kroatiens sei noch nicht beendet, so die slowenische Regierung via Twitter.

Ljubljana betont immer wieder, dass Kroatien für den Schengen-Beitritt auch europäische, demokratische und rechtliche Standards erfüllen müsse. Im Klartext: Von Kroatien wird erwartet, dass es seinen Verpflichtungen aus dem Schiedsurteil zum Grenzverlauf aus dem Jahr 2017 nachkommt.

Streit über Grenzverlauf

Die beiden Länder streiten praktisch seit ihrer Unabhängigkeit im Jahr 1991 über den Grenzverlauf, insbesondere in Bezug auf die Bucht von Piran in der nördlichen Adria. Im Jahr 2017 hatte ein in einem bilateralen Abkommen auf EU-Vermittlung eingesetztes Schiedsgericht den Großteil der Bucht Slowenien zugesprochen. Kroatien erkennt das Urteil wegen einer Regelverletzung durch Slowenien nicht an, obwohl das Gericht das Verfahren nach Bekanntwerden der Affäre in anderer Zusammensetzung neu aufgerollt hatte.

Slowenien setzt die neue Grenzregelung, wie vom Schiedsgericht angeordnet, seit Ende 2017 um, während Kroatien auf eine bilaterale Lösung pocht. Im Vorjahr hat Slowenien eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, mit der Kroatien wegen Nichteinhaltung des Schiedsurteils die Verletzung des EU-Rechts vorgeworfen wird.