Marián Kocner
Jakub Kotian | Urheber: TASR
Jakub Kotian | Urheber: TASR

Mordfall Kuciak | Journalisten-Organisation „erschüttert“ von Urteil

Die Vereinigung der Europajournalisten (AEJ) hat sich „erschüttert“ vom Freispruch des als Drahtzieher angeklagten Millionärs Marián Kočner im Prozess um den Mord an dem slowakischen Enthüllungsjournalisten Ján Kuciak gezeigt. Kočner und die mitangeklagte Alena Z. waren am Donnerstag von einem slowakischen Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

„Wir müssen die Frage stellen, warum nicht mehr Beweise zusammengetragen wurden, und warum das Sonderpolizeiteam, das dieses schreckliche Verbrechen untersucht hat, vorzeitig aufgelöst wurde“, erklärte die slowakische Sektion der Journalisten-Organisation laut Aussendung. Es gebe gute Gründe zu der Annahme, dass die Auftraggeber des Mordes ungeschoren davonkommen könnten.

Solange die Frage, wer Kuciak und seine Verlobte erschossen habe, nicht beantwortet sei, bleibe ein großes Misstrauen gegenüber dem slowakischen Justizsystem. Die AEJ verwies darauf, dass in der Causa noch das Oberste Gericht ein abschließendes Urteil sprechen müsse.

Der Mord an Kuciak hatte 2018 in der Slowakei landesweit für Erschütterung gesorgt und ein politisches Erdbeben ausgelöst. Die postume Veröffentlichung eines Artikels von Kuciak führte zu Massendemonstrationen gegen die Regierung in Bratislava und schließlich zum Rücktritt des damaligen Ministerpräsidenten Robert Fico. Die Proteste ebneten zudem den Weg für die Wahl der Rechtsanwältin und Anti-Korruptions-Aktivistin Zuzana Čaputová zur Präsidentin des Landes sowie von Igor Matovič zum Regierungschef.

Mit Schuldsprüchen für die unmittelbaren Mörder, aber einem überraschenden Freispruch für den vermuteten Drahtzieher hat der slowakische Journalistenprozess am Donnerstag ein umstrittenes Ende gefunden.

Der Unternehmer Marian K. wurde zwar des illegalen Waffenbesitzes schuldig gesprochen. Dass er den Mord am Enthüllungsjournalisten Ján Kuciak bestellt und bezahlt habe, wie die Anklage lautete, erachtete das Gericht aber nicht für bewiesen. Auch der Angeklagten Alena Z. konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass sie in K.s Auftrag den Mord organisiert habe. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

In dem Prozess ging es um die Ermordung des Investigativ-Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten Martina Kušnírová am 21. Februar 2018. Die beiden 27-Jährigen wurden in ihrem Haus erschossen. Angeklagt waren der Unternehmer K. als mutmaßlicher Auftraggeber des Mordes sowie Alena Z. als mutmaßliche Organisatorin und ein nun als Mittäter schuldig gesprochener Ex-Polizist. Der Todesschütze und ein weiterer Mittäter hatten bereits zuvor Geständnisse