17 Stellungnahmen zu Verfassungsentwurf

Zum Entwurf der neuen Landesverfassung sind 17 Stellungnahmen eingegangen, darunter ein Ergänzungswunsch der Organisation der Kärntner Slowenen in Sachen „Landesprache“. Der Obmann des Rechts- und Verfassungsausschusses im Landtag, Andreas Scherwitzl (SPÖ), glaubt nicht an eine Umsetzung.

Die neue Kärntner Landesverfassung kommt in den Endspurt. Am Dienstag ging die Begutachtungsfrist zu Ende. Zwei Monate lang gab es die Möglichkeit, zum vorgelegten Entwurf von SPÖ, ÖVP und Grünen Stellung zu nehmen, 17 Stellungnahmen liegen vor. Die wesentlichste geplante Änderung ist die Abschaffung des Proporzsystems in der Landesregierung, also die klare Trennung in Regierungsparteien und Opposition. Größter Aufreger der letzten Tage war aber sicher jener neue Passus im Entwurf, wonach Deutsch die alleinige Landessprache Kärntens sei.

Dazu hieß es vom Obmann des Rechts- und Verfassungsausschusses im Landtag, Andreas Scherwitzl (SPÖ): "Natürlich wurde die Frage der Verankerung der slowenischen Volksgruppe von einigen Organisationen und Einzelpersonen angesprochen. Grundsätzlich wird in den meisten Stellungnahmen die Abschaffung des Proporzes begrüßt, es gibt auch Stellungnahmen, die das kritisch sehen.“

Scherwitzl: „Es ist grundsätzlich im Volksgruppengesetz geregelt, wo Slowenisch als Amtssprache zugelassen ist. An diesem Umstand ändert sich rein gar nichts, das bleibt wie bisher vollinhaltlich aufrecht. Deshalb glaube ich nicht, dass sich das in der Landesverfassung wird umsetzen lassen. Es muss aber auch klargestellt werden, dass der Terminus Deutsch als Landessprache nicht bedeutet, dass man den Menschen vorschreiben möchte, wie sie zu sprechen haben, sondern das bezieht sich nur auf die Sprache der Gesetzgebung und Vollziehung.“

Der vorliegende Entwurf ist in der Dreierkoalition abgestimmt, große Veränderungen werde es nicht mehr geben, so Scherwitzl. Aber: "Dort wo es Anregungen gibt, die vernünftig sind und zu mehr Klarheit führen, wird sicher Gesprächsbereitschaft bestehen. Wir werden das auch mit den anderen Parteien besprechen, so dass es möglich sein wird, einen entsprechenden Gesetzesentwurf dem Kärntner Landtag vorzulegen.“

Mit einem Beschluss sei Anfang Juni zu rechnen, die Bestimmungen könnten dann mit Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode in Kraft treten, also nach der nächsten Landtagswahl - voraussichtlich im März 2018.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom Tag: Gemeinsame Stellungnahme