Gemeinsame Stellungnahme zur Verfassung

Die Vertretungsorganisationen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten übermittelten im Zuge des Begutachtungsverfahrens am Dienstag eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, mit dem die Kärntner Landesverfassung reformiert werden soll.

„Gemeinden miteinbeziehen“

Der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS), die Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und Slowenen/ Skupnost koroških Slovencev in Slovenk (SKS) und der Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten/ Zveza slovenskih organizacij na Koroškem (ZSO) betonen eingangs, dass sie die Bemühungen des Landes Kärnten, die slowenische Volksgruppe in der neuen Kärntner Landesverfassung zu verankern, begrüßen. Anschließend folgen in der von den Obmännern Valentin Inzko (NSKS), Bernard Sadovnik (SKS) und Marjan Sturm (ZSO) unterzeichneten und vom geschäftsführenden Obmannstellvertreter des Rates (NSKS), Nanti Olip, koordinierten Stellungnahme vier Punkte:

1. Unbeschadet der Tatsache, dass Deutsch die Staatssprache in allen Bundesländern Österreichs ist, soll der Passus über Deutsch als Landessprache dahingehend ergänzt werden, dass im zweisprachigen Gebiet Kärntens (im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens) Deutsch und zusätzlich Slowenisch die Landessprachen sind.

2. Der Hinweis auf „der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumte Rechte“ ist durch einen allgemeinen Hinweis auf die Volksgruppenrechte zu erweitern. Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen das Land alleiniger Gesetzgeber ist, etwa Kindergärten, Musikschule und Betreuungswesen.

3. Der Verweis auf das Bekenntnis zur Volksgruppe „gemäß Art. 8 B-VG“ verpflichtet auch das Land Kärnten, von sich aus das Bekenntnis zur slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung zu verankern und nicht nur in Anlehnung an den Art.8 B-VG, weil es lt. Bundesverfassung dazu verpflichtet ist.

4. Die Gemeinden sind auf jeden Fall in das Bekenntnis zur Volksgruppe im Sinne der Staatszielbestimmung mit einzubeziehen.

Vorschläge seit Jahren am Tisch

Weiters wird betont, dass die Stellungnahme fristgerecht beim Verfassungsdienst des Landes eingebracht wurde und dass die seit 2014 vorliegenden Vorschläge der Slowenenorganisationen zur Änderung der Landesverfassung aufrecht bleiben.

- Siehe Meldung vom Tag: Begutachtungsfrist abgelaufen
- Meldung in slowenischer Sprache