Vorstoß zur Notifizierung gescheitert

In Slowenien ist die Forderung nach einer bisher ausständigen Notifizierung der Rechtsnachfolge Jugoslawiens im österreichischen Staatsvertrag am Montag erwartungsgemäß gescheitert. Der außenpolitische Ausschuss im Parlament stimmte gegen einen entsprechenden Antrag.

Regierung sieht nach wie vor „keinen Bedarf“

Die Regierung habe keinen Bedarf, die Rechtsnachfolge zu formalisieren, weil sich Slowenien de facto als Rechtsnachfolger der Vertragspartei Jugoslawien verstehe, erklärte Außenminister Karl Erjavec bei der Debatte im parlamentarischen Ausschuss für Außenpolitik.

Im Ausschuss wurde der Vorschlag der Oppositionspartei „Vereinigte Linke“ (ZL) mit neun gegen eine Stimme abgelehnt. Die Diskussion fand hinter verschlossenen Türen statt. Die Regierung stufte ihre Stellungnahme nämlich als vertraulich ein, weshalb die Öffentlichkeit von der Debatte ausgeschlossen wurde. In einem öffentlichen Teil der Sitzung deutete Erjavec bereits an, dass die Position der Regierung unverändert geblieben ist.

Die jetzige Regierung beharrt, ähnlich wie alle früheren Regierungen der letzten 26 Jahre, auf der Position, dass eine Formalisierung der Rechtsnachfolge der Vertragspartei Jugoslawien im Vertragswerk von 1955 nicht erforderlich ist. „Bisher konnte mich keiner davon überzeugen, dass die slowenische Volksgruppe in Österreich wegen der ausständigen Notifizierung weniger Rechte hat und durch den Notifizierungsakt mehr Rechte bekommt“, sagte Erjavec.

Neue Kärntner Landesverfassung war Anlass

Den Vorschlag reichte die kleine Oppositionspartei im Februar ein, als Reaktion auf die Festlegung des Deutschen als einziger Landessprache in der neuen Kärntner Landesverfassung. Die Notifizierung der Rechtsnachfolge sei notwendig, um die Rechte der slowenischen Minderheit in Österreich schützen zu können, so die ZL. Die in Artikel 7 des Staatsvertrags dargelegten Minderheitenrechte seien „nicht hinreichend“ erfüllt.

Slowenien versteht sich in bilateralen Kontakten gegenüber Wien als Schutzmacht der slowenischen Minderheit in Österreich. Nach Auffassung Sloweniens akzeptiert Österreich diese Rolle, indem es in den bilateralen Kontakten Gespräche über die Erfüllung von Artikel 7 des Staatsvertrages zulasse. Die Oppositionspartei ist aber anderer Ansicht. Aussagen österreichischer Politiker würden Gegenteiliges beweisen, nämlich dass Slowenien die Rechtsnachfolge Jugoslawiens im Staatsvertrag nicht anerkennen würde, hieß es. Es sei im Interesse Sloweniens als souveräner Staat diese Formalität durchzuführen, so der Abgeordnete Matej Tašner Vatovec von der ZL.

Historiker: „Zeit ist reif“

Die Debatte kehrte immer wieder zu der Frage zurück, warum Slowenien diesen Schritt nicht gleich nach dem Erlangen der Unabhängigkeit 1991 setzte, als die Nachfolge Jugoslawiens in anderen Staatsverträgen angetreten wurde. Wie der Historiker Danijel Grafenauer erklärte, hatten Politiker und Experten 1991 einstimmig beschlossen, dass die Zeit dafür „noch nicht reif“ sei. „Heute ist die Zeit reif“, entgegnete Grafenauer.

Bedenken, dass die Notifizierung die Beziehungen mit Österreich verschlechtern könnte, wies Grafenauer entschieden zurück. „Bei derart guten Beziehungen kann das die Situation nur noch verbessern“, so der Historiker. Ljubljana schreckte bisher davor zurück, den Schritt auch offiziell zu setzen, weil eine Verschlechterung der bilateralen Beziehungen mit Wien befürchtet wurde.

- Siehe Meldung vom 06.04.2017
- Meldung in slowenischer Sprache