Beratung über Staatsvertragsnotifizierung

Das slowenische Parlament berät am Montag über die Notifizierung der Rechtsnachfolge Jugoslawiens durch Slowenien im österreichischen Staatsvertrag. Diese scheint aber zum Scheitern verurteilt zu sein, bei den Regierungsparteien fehlt der politische Wille dazu, und auch die Opposition gibt sich zurückhaltend.

Diskussion hinter verschlossenen Türen

Über die Formalisierung der Rechtsnachfolge wird in Slowenien seit mehr als zwei Jahrzehnten diskutiert. Am Montag steht bei einer gemeinsamen Sitzung der parlamentarischen Ausschüsse für Außenpolitik und für Auslandsslowenen ein Vorschlag der Združena levica (ZL) auf der Tagesordnung, das Parlament möge die Regierung auffordern, den Notifizierungsakt innerhalb von drei Monaten vorzulegen.

Die Diskussion wird voraussichtlich hinter geschlossenen Türen geführt werden. Die Regierung stufte ihre Stellungnahme nämlich als vertraulich ein, weshalb die Öffentlichkeit von der Debatte ausgeschlossen wird. Die oppositionelle Linkspartei findet das „inakzeptabel“. ZL-Mandatar Matej T. Vatovec sagte der APA, dass das Dokument keine Argumente enthalte, die nicht schon bekannt seien. „Die Regierung will damit nur die Öffentlichkeit ausschließen.“ Die ZL wollte nämlich mit einer offenen Diskussion und einer entsprechenden Abstimmung erreichen, dass die anderen Parteien in dieser Frage Farbe bekennen.

„Notifizierung notwendig“

Den Vorschlag reichte die kleine Oppositionspartei Združena levica im Februar ein, als Reaktion auf die Festlegung des Deutschen als einziger Landessprache in der neuen Kärntner Landesverfassung. Die Notifizierung der Rechtsnachfolge sei notwendig, um die Rechte der slowenischen Minderheit in Österreich schützen zu können, so die ZL. Die in Artikel 7 des Staatsvertrags dargelegten Minderheitenrechte seien „nicht hinreichend“ erfüllt.

Immer wenn sich der Volksgruppenkonflikt verschärfte, etwa rund um den Kärntner Ortstafelstreit, wurde die Formalisierung der Rechtsnachfolge aktuell. Für die Notifizierung sprach sich auch der damalige slowenische Staatspräsident Danilo Türk (2007-2012) aus. Ljubljana schreckte bisher davor zurück, den Schritt auch offiziell zu setzen, weil eine Verschlechterung der bilateralen Beziehungen mit Wien befürchtet wurde. Ein Notifizierungsakt wäre kontraproduktiv, hieß es immer wieder zur Begründung. Außerdem sei aus slowenischer Sicht ohnehin alles klar, und die Rechtsnachfolge müsse gar nicht notifiziert werden.

Erjavec ruderte zurück

Auch die jetzige Mitte-Links-Regierung will die bisherige Position nicht aufgeben. Zwar ließ Außenminister Karl Erjavec im jüngsten Streit um die Kärntner Landesverfassung zunächst mit einer Notifizierungsforderung aufhorchen, um Österreich eine „starke Botschaft“ zu schicken, doch ruderte er bald wieder zurück.

Slowenien sieht sich de facto als Rechtsnachfolger der Vertragspartei Jugoslawien in dem Vertragswerk von 1955 und verhält sich in bilateralen Kontakten gegenüber Wien als Schutzmacht der slowenischen Minderheit in Österreich. Nach Auffassung Sloweniens akzeptiert Österreich diese Rolle, indem es in den bilateralen Kontakten Gespräche über die Erfüllung von Artikel 7 des Staatsvertrages zulasse.

Siehe Meldung vom 23.02.2017