Grenzgänger ziehen vor EGMR
„Verstoß gegen Menschenrechtskonvention“
Die Grenzgänger beklagen, Slowenien hätte ihre Rechte auf Referendum und auf Rechtsmittel verletzt, indem ihre Referendumsinitiativen abgelehnt wurden. „Mit dem Standpunkt, dass der Staat die Rechte seiner Bürger verletzen darf, wenn er glaubt, dass sie diese Rechte missbrauchen, verstößt Slowenien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“, hieß es am Freitag aus der Vereinigung der Grenzgänger.
Am Tag zuvor bestätigte das Verfassungsgericht eine kontroverse Entscheidung von Parlamentspräsident Milan Brglez, der mehrere Referendumsanträge von Grenzgängern gestoppt hatte. Ähnlich wie der Parlamentschef erkannte auch das Höchstgericht in ihren Initiativen einen Missbrauch des Referendumsrechts.
Slowenische Bürger, die in Österreich arbeiten und in Slowenien wohnen, stehen seit Jahren im Steuerstreit mit den Behörden ihres Heimatlandes. Sie kämpfen darum, dass ihre in Österreich besteuerten Einkommen nicht auch noch zusätzlich in Slowenien besteuert werden. Dabei versuchten sie das Referendum als Waffe einzusetzen, indem sie Volksabstimmungen über insgesamt sechs Gesetze beantragten, die mit ihrem Anliegen nichts zu tun haben.