Gericht schränkt Referendumsrecht ein

Das slowenische Verfassungsgericht hat eine kontroverse Entscheidung von Parlamentspräsident Milan Brglez bestätigt, der mehrere Referendumsanträge von Grenzgängern in Österreich gestoppt hatte. Brglez war von der bisherigen Praxis abgewichen, weil er einen „klaren Missbrauch“ ortete.

Parlamentspräsident stoppte Referendumsverfahren

In Slowenien muss über vom Parlament beschlossene Gesetze eine Volksabstimmung abgehalten werden, wenn 40.000 Bürger dies verlangen. Für die Einleitung des Referendumsverfahrens sind mindestens 2.500 Unterschriften erforderlich, der Parlamentspräsident muss dann eine Frist zur Sammlung der restlichen Unterschriften ansetzen. Dies galt bisher nur als Formalakt ohne Ermessensspielraum. Brglez weigerte sich jedoch, weil er in den Initiativen des Verbandes der Grenzgänger bzw. Tagespendler einen Missbrauch des Referendumsrechts erkannte. Die konservative Opposition warf ihm Eigenmächtigkeit vor und wollte ihn absetzen.

In dem Verein sind Arbeitnehmer zusammengeschlossen, die in Österreich arbeiten. Sie kämpfen darum, dass ihre in Österreich besteuerten Einkommen nicht auch noch zusätzlich in Slowenien besteuert werden. Dabei versuchten sie das Referendum als Waffe einzusetzen, indem sie Volksabstimmungen über insgesamt sechs Gesetze beantragten, die mit ihrem Anliegen nichts zu tun haben.

Gericht ortet Hinweise auf Referendums-Missbrauch

Das Höchstgericht in Ljubljana hielt nun fest, dass Brglez „die Befugnis und die Pflicht“ gehabt habe, die Referenden zu verhindern, weil die Umstände auf einen Missbrauch des Referendumsrechts hindeuteten. Brglez begrüßte die Entscheidung als „Bestätigung, dass das Recht auf Referendum vor Missbrauch geschützt werden muss“, teilte sein Büro mit.

Die Entscheidung der Verfassungsrichter dürfte die Grenzgänger aber nicht von ihrer Taktik abbringen. Zu Wochenbeginn reichten die Interessensvertreter zwei weitere Referendumsinitiativen ein. Brglez legte in diesem Fall kein Veto ein. In diesem Fall liege nämlich kein eklatanter Missbrauch vor, hieß es.

- Siehe Meldung vom 18.05.2016
- Siehe Meldung vom 05.05.2016