Presserat verurteilt Aula-Artikel

Jener Artikel in der rechten Zeitschrift „Aula“, in dem KZ-Häftlinge als „Massenmörder“ und „Landplage“ bezeichnet worden waren, ist ein „schwerer Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse“. Das hat der Presserat nun festgestellt.

Für Aufsehen hatte zuletzt gesorgt, dass die Staatsanwaltschaft in Graz/ Gradec ein Verfahren gegen die „Aula“ eingestellt hatte.

„Klare Pauschalverunglimpfung“

Der Senat 3 des Presserates erkennt in dem Artikel vom Sommer 2015 „eine klare Pauschalverunglimpfung“. Schon durch die Überschrift „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ komme es zu einer deutlichen Diskriminierung von befreiten KZ-Insassen. Gleiches gelte für den ersten Satz des Artikels, laut dem „ein nicht unerheblicher Teil der befreiten Häftlinge aus Mauthausen“ nach Meinung des Autors „den Menschen zur Landplage gereichte.“

Stigmatisierung von KZ-Opfern als Verbrecher

„Besonders verwerflich“ empfindet der Senat laut Aussendung von heute eine Passage, in der zunächst auf alle Mauthausen-Befreiten Bezug genommen wird und unmittelbar im Anschluss davon die Rede ist, dass „die Kriminellen raubend und plündernd, mordend und schändend das unter der ’Befreiung leidende Land plagten.“ Dem Autor sei es offensichtlich darum gegangen, die KZ-Opfer generell als Verbrecher zu stigmatisieren, ähnlich wie es das NS-Regime bereits vor Ende des zweiten Weltkriegs versucht hatte.

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- Siehe Meldung vom 10.02.2016