KZ-Befreite als „Belästigung“: Thema in Bundespolitik

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigt sich erschüttert über die Aussagen des Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, Gottfried Strasser, der eine Grazer Justizentscheidung, wonach KZ-Befreite eine „Belästigung“ für die Bevölkerung von Mauthausen gewesen seien, für „unbedenklich“ hielt.

In einer Aussendung stellte Jarolim am Montag Strasser, aber auch das System an sich infrage. Strasser habe - „beim heutigen Kenntnisstand über die Verbrechen der Nationalsozialisten in Konzentrationslagern“ - zur Untermauerung seiner Position auf seine Kindheit in der Nähe des KZ und diesbezügliche Erinnerungen verwiesen. Aus Jarolims Sicht ist hingegen Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek voll und ganz zuzustimmen, der die Begründung der Verfahrenseinstellung durch eine Grazer Staatsanwältin als „unfassbar und menschenverachtend“ bezeichnet hatte.

Zweifel an Strassers Eignung

In diesem Zusammenhang stellt sich für den SPÖ-Justizsprecher die Frage, „ob Gottfried Strasser die geeignete Person für den Rechtsschutzbeauftragten der Justiz darstellt“. Darüber hinaus müsse zumindest darüber diskutiert werden, inwieweit das System der Rechtsschutzbeauftragten verbessert werden könnte, so Jarolim. Strasser war erst vergangenen Herbst für weitere drei Jahre wiederbestellt worden.

Auch der Verein Gedenkdienst zeigte sich gestern empört. Man wolle nicht hinnehmen, dass 71 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ehemalige KZ-Häftlinge in der rechten Publikation „Aula“ pauschal als „Landplage“ und „Massenmörder“ bezeichnet würden.

Staatsanwaltschaft „setzt NS-Logik indirekt fort“

„Es ist beschämend, in welcher Art hier über NS-Opfer geschrieben wird und dass es keine rechtlichen Folgen für den Autor und Herausgeber geben soll. Durch die Verfahrenseinstellung setzt die Staatsanwaltschaft in Graz/ Gradec die NS-Logik indirekt fort, dass KZ-Häftlinge Kriminelle gewesen seien, und übersieht die Täter-Opfer-Umkehr des Autors“, hieß es in einer Aussendung des Vereins.

Siehe Meldung vom 08.02.2016