Hochwasser-Ermittlungen abgeschlossen
Behördensprecher Markus Kitz bestätigte der APA einen Bericht der „Kronenzeitung“ vom Mittwoch. Ob die Staatsanwaltschaft anklagen oder das Verfahren einstellen will, wird erst bekannt gegeben, wenn die Oberstaatsanwaltschaft die Entscheidung abgesegnet hat.
Verdacht auf fahrlässige Gemeingefährdung
Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts auf fahrlässige Gemeingefährdung geführt. Die Strafdrohung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. „Ausschlaggebend für uns ist das Gutachten eines deutschen Universitätsprofessors“, sagte Kitz. Dieser habe unter anderem ein Modell entwickelt, wer wie hätte reagieren müssen, um die Überflutungen zu vermeiden.
Ermittelt wurde gegen den Verbund nach der Verbandsverantwortlichkeit sowie gegen 21 Personen - überwiegend Mitarbeiter des Verbunds, aber auch Beamte des Landes Kärnten und des Landwirtschaftsministeriums. Bei letzteren geht es um die Korrektheit der Wehrbetriebsordnungen, diese legen unter anderem den Umgang mit dem Wasserpegel für die Kraftwerke fest.