Rückkehreinrichtungen des Bundes stehen fest
Die betroffenen Landeshauptleute, Bezirkshauptleute und Bürgermeister wurden bereits im Juli informiert, teilte das Innenministeriums mit.
Bestehende Asylquartiere werden umfunktioniert
Bei den drei Rückkehreinrichtungen handelt es sich um bestehende Asylquartiere des Bundes, die nun umfunktioniert werden. Es werden dort künftig nicht mehr Menschen am Beginn des Asylverfahrens untergebracht, sondern jene mit negativem Asylbescheid, die sich auf dem Weg zur Rückkehr befinden, erläuterte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck heute der APA.
Beratung nur noch in Rückkehreinrichtung
Beratung und die Grundversorgung gibt es für diese Menschen mit einer mit 1. November in Kraft tretenden Gesetzesänderung nur noch in den Rückkehreinrichtungen. Es handelt sich dabei nicht um Haft, die Menschen können sich frei bewegen. Allerdings gibt es eine Gebietsbeschränkung auf den politischen Bezirk.
Unterbringung von insgesamt 400 Personen
In den drei Einrichtungen können bis zu 400 Menschen untergebracht werde - in Krumfelden und in Steinhaus liegt die Kapazität bei je 150 Personen, in Fieberbrunn bei 100. Grundböck erklärte dazu, man werde schauen, ob man damit das Auslangen finde. Wenn nötig könnten auch noch weitere Quartiere umfunktioniert werden.