Klösch beruft sich auf zweites Gutachten

Der Bezirkshauptmann von Völkermarkt/ Velikovec Gert Andre Klösch verteidigt seine Entscheidung das Kroatentreffen am Loibacher Feld/ Libuško polje bei Bleiburg/ Pliberk zu genehmigen. Er beruft sich auf ein zweites Gutachten, das ihm vorliege.

Veranstaltung sei nicht zu untersagen

Der Bezirkshauptmann verweist auf ein Gutachten des Rechtsbüros der Landespolizeidirektion. Dieses komme zu dem Schluss, die Veranstaltung sei nicht zu untersagen, sondern mit allen Möglichkeiten des Versammlungsgesetzes vorzugehen. Er habe daher die Entscheidung getroffen, das Treffen nicht zu untersagen. Sollte es wieder einschlägige Vorkommnisse geben, dann werde man dementsprechend vorgehen, die Versammlung könne auch aufgelöst werden.

In Anspielung auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, der eine Untersagung empfahl meinte Klösch, er ignoriere das Gutachten Mayers nicht, sondern habe es einer Begutachtung unterzogen. Heuer müsse man nach mehr als 50 Jahren einen Rechtsregimewechsel vornehmen, vom kirchlichen Bereich in den Bereich des öffentlichen Rechts ins Versammlungsgesetz. „Eine Untersagung nach dem Versammlungsgesetz wäre die äußerst mögliche Anwendungsform. Hier ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu bewerten,“ erklärte Klösch.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 07.05.2019