Verbot extremistischer Symbole

Der Innenausschuss des Nationalrates hat eine Ausweitung des Verbotes extremistischer Symbole beschlossen. Neben den Zeichen der Terrormilizen Islamischer Staat (IS) und al-Kaida werden nun auch jene der kroatischen Ustascha und der türkischen „Grauen Wölfe“ verboten. Nicht nur Embleme sind betroffen, sondern auch Gesten.

Auch Gesten miteinbezogen

Damit wird zum Beispiel auch das Zeigen des „Wolfsgrußes“ unter Strafe gestellt. Um welche Embleme, Zeichen und Darstellungen es konkret geht, wird in einer Verordnung näher ausgeführt. Diese ist laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bereits in Ausarbeitung. Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.

Siehe Meldung vom 21.11.2018