Verbot extremistischer Symbole
Auch Gesten miteinbezogen
Damit wird zum Beispiel auch das Zeigen des „Wolfsgrußes“ unter Strafe gestellt. Um welche Embleme, Zeichen und Darstellungen es konkret geht, wird in einer Verordnung näher ausgeführt. Diese ist laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bereits in Ausarbeitung. Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.