Dodik bosnischer Staatsvorsitzender

Die bei den Wahlen im Oktober gewählten neuen Mitglieder der bosnischen Staatsführung - der Bosniake Šefik Džaferović, der Serbe Milorad Dodik und der Kroate Željko Komšić - sind diese Woche im Sitz des Staatspräsidiums in Sarajevo angelobt worden. Den Vorsitz hat - dem Rotationsprinzip entsprechend - Dodik übernommen.

Die Präsidiumsmitglieder haben sich laut dem Angelobungstext dazu verpflichtet, die „Verfassung Bosnien-Herzegowinas zu achten, das (Dayton-)Friedensabkommen und seine Annexe zur Gänze durchzuführen, die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten zu schützen und den Interessen und der Gleichberechtigung aller Völker und Bürger Rechnung zu tragen“, hieß es in bosnischen Medienberichten.

Entsprechend der Regelung hat der jahrelang für seinen Separatismus bekannte Dodik als erster den achtmonatigen Vorsitz des Staatspräsidiums übernommen. Die Staatsführung ist für die Außenpolitik und die Verteidigung Bosniens zuständig. Dodik will, wie zuletzt angekündigt, seine Arbeit aus seinem Büro in dem zur Republika Srpska angehörenden Stadtteil Ost-Sarajevo verrichten.

Der feierlichen Angelobung am Dienstag wohnten die bisherigen Präsidiumsmitglieder Bakir Izetbegović und Mladen Ivanić bei. Der mit den Wahlresultaten unzufriedene bosnische Kroate Dragan Čović ist zur Angelobung allerdings nicht erschienen.

Bei den allgemeinen Wahlen erhielt Džaferović unter den bosniakischen Kandidaten 36,6 Prozent der Stimmen, Komšić kam auf 52,6 Prozent der Stimmen für das kroatische Mitglied der Staatsführung. Dodik erhielt 53,8 Prozent der Stimmen jener, die für das serbische Mitglied abgestimmt haben.

Auch wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Bosnien bereits 2009 aufgefordert hatte, die Diskriminierung der Minderheitengruppen bei der Wahl in die staatliche Institutionen abzuschaffen, ist dies noch nicht umgesetzt worden. Vertreter den Minderheitengruppen konnten auch bei diesjährigen der Oktober-Wahl nicht um die Posten im Staatspräsidium kandidieren.

Siehe Meldung vom 08.10.2018