Vier Schuldsprüche im BZÖ-Prozess
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte Dörfler wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen Untreue. Der Schaden beträgt laut Liebhauser-Karl mindestens 186.000 Euro.
Petzner nahm die Strafe bereits an. Dörflers Verteidiger meldete Nichtigkeit und Berufung an. Dobernig und Scheuch erbaten sich nach Beratung mit ihren Anwälten drei Tage Bedenkzeit.