Hitler-Haus: Höhere Entschädigung möglich

Die enteignete Besitzerin des Hitler-Geburtshauses könnte eine höhere Entschädigung erhalten, als sie ihr ursprünglich zugewiesen wurde. Laut einem Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis, soll der Frau, die gegen die Höhe des Schadenersatzes geklagt hatte, mehr als 1,5 Millionen Euro zustehen.

Das ist rund das Fünffache der ursprünglich ausbezahlten 310.000 Euro, die die Frau von der Republik Österreich erhalten hat. Die Entschädigungszahlung war Teil des 2015 im Nationalrat (SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS) beschlossenen Gesetz zur Enteignung.

Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau, aufgenommen im September 2012

Manfred Fesl / APA / picturedesk.com

Die Finanzprokuratur hat noch nicht entschieden, ob sie beruft, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Siehe Meldung vom 09.11.2018