Diakonie sieht Chance auf faires Verfahren gefährdet

Die Diakonie sieht das Regierungs-Vorhaben, die Rechtsberatung für Asylwerber in die geplante Bundesagentur zu überführen, kritisch.

„Die Rechtsvertretung von Menschen im Asylverfahren in einer Agentur des Innenministeriums anzusiedeln, bedroht den Zugang zu fairen Asylverfahren“ , sagte Diakonie-Direktorin Österreich, Maria Katharina Moser, heute in einer Aussendung.

Moser verwies in der Aussendung darauf, dass 42,4 Prozent der negativen Asyl-Bescheide, die das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) trifft, in höherer Instanz aufgehoben werden. „Das heißt: Unabhängige Richter und Richterinnen revidieren fast jede zweite negative Entscheidung des BFA, das eine Behörde des Innenministeriums ist, weil sie fehlerhaft oder rechtswidrig ist. Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Agentur des Innenministeriums übertragen wird, wächst die Gefahr, dass rechtswidrige bzw. fehlerhafte Entscheidungen nicht mehr revidiert werden“, so die Diakonie-Direktorin.

„Wirksamer Rechtsschutz“ gewährleistet

Es gehe um „wirksamen Rechtsschutz für die Betroffenen“. Dieser sei aktuell dadurch gewährleistet, „dass unabhängige gemeinnützige Hilfsorganisationen wie wir als Diakonie die Rechtsberatung machen“, so Moser.

Grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip

Das Innenministerium und das BFA sollten „ihre Hausaufgaben machen und die Qualität der Entscheidungen in erster Instanz verbessern, dann würde es weniger Rechtsberatung brauchen“, so Moser. „Der Zugang zu fairen Verfahren und wirksamen Rechtsschutz ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip. Es zu beschneiden, fügt unserem Rechtsstaat schweren Schaden zu. Es zu wahren, ist unser zentrales Anliegen.“

Zuordnung der Rechtsvertretung zum Justizministerium

Es wären durchaus auch andere Modelle wie die Verfahrenshilfesysteme, die es in anderen Ländern gibt, denkbar, erklärte die Diakonie-Direktorin. „Der Knackpunkt ist: Die Rechtsvertretung muss der unabhängigen Justizverwaltung und damit dem Justizministerium zugeordnet sein und nicht dem Innenministerium.“ Sollte die Rechtsberatung im Innenressort angesiedelt werden, so wäre dies „einmalig in Europa“ und würde ein System schaffen, „das sich selbst kontrolliert“. „Das wäre eine Blackbox, in der der Zugang zu fairen Verfahren und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verschwinden.“

Rechtsberatung in anderen Ländern als Verfahrenshilfesysteme

Moser betonte, dass es sich bei den vom Innenministerium angeführten Ländern (Irland, Frankreich, Lettland, Finnland), in denen es bereits Rechtsberatung durch staatliche Agenturen gibt, tatsächlich um Verfahrenshilfesysteme handle. Diese seien zumeist in der jeweiligen Justizverwaltung angesiedelt. „Diese sind in der Regel nicht auf Verfahrenshilfe für Asylsuchende beschränkt und stehen auch Menschen, die einen Rechtsbeistand in anderen Rechtsbereichen benötigen und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um selbst einen Anwalt bezahlen zu können, offen.“

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