Sea-Watch schaltet Menschenrechtsgerichtshof ein
„Wir haben im Namen der Crew und eines Geretteten (...) ein Eilverfahren gestartet“, erklärte gestern Abend Sprecher Ruben Neugebauer. „Wir können nicht länger hinnehmen, dass die europäischen Staaten gemeinschaftlich das Seerecht brechen und wir können nicht akzeptieren, dass Seenotrettung von EU-Verhandlungen abhängig gemacht wird“, so Neugebauer zur Deutschen Presse-Agentur. Nähere Details zu dem Verfahren beim Gerichtshof sollten heute bekanntgegeben werden.
APA/AFP/Federico Scoppa
„Sea-Watch 3“ vor Küste Siziliens
Die „Sea-Watch 3“ hatte vor rund zehn Tagen 47 Migranten vor Libyen geborgen und harrt nun vor der sizilianischen Küste der Dinge. Italien verweigert dem Schiff, anzulegen.
Italien sieht Gerichtbarkeit bei Niederlanden
Die italienische Regierung erklärte wiederum, die Gerichtsbarkeit liege bei Holland, da das Schiff unter niederländischer Flagge fahre. Man biete einen „humanitären Korridor“ an, um die Migranten in die Niederlande zu bringen, hieß es in einer Mitteilung. Die „Sea-Watch 3“ habe nach der Aufnahme der Migranten nicht Tunesien als „sicheren Hafen“ angesteuert, sondern habe eine „hunderte Meilen lange Fahrt gewagt“ in Richtung Italien und so die Menschen an Bord in Gefahr gebracht. „Es bleibt eine abschließende Frage: War das Ziel der Sea-Watch, die Migranten zu retten und ihnen im ersten sicheren Hafen (Tunesien) schnell Schutz zu bieten oder einen internationalen Fall zu schaffen, um die Aufmerksamkeit der Massenmedien auf sich zu ziehen?“, hieß es weiter.
Keine Einigung auf Verteilung von Bootsflüchttlingen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Die EU-Staaten können sich seit Jahren nicht auf eine Verteilung von Bootsflüchtlingen einigen. Seit Italien Rettungsschiffen die Einfahrt verwehrt, wurden mehrere Boote teils wochenlang auf dem Meer blockiert.