Rund 700 Deutschklassen ab kommendem Schuljahr

Im Schuljahr 2018/19 wird es voraussichtlich 732 Deutschförderklassen geben. Davon geht das Bildungsministerium laut dem vorläufigen Stellenplan aus.

Besuchen müssen die Deutschförderklassen jene Kinder, die dem Unterricht aufgrund sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können und deshalb als außerordentliche Schüler eingestuft wurden. Dort wird dann in 15 bis 20 Wochenstunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet - für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden die Kinder aber altersgemäß den normalen Regelklassen zugeteilt. Einschränkung: Die Klassen werden erst ab acht Schülern pro Standort eingerichtet. Besuchen müssen sie außerdem nur jene Kinder, die in der ersten Schulstufe aufgenommen wurden, oder gerade in Österreich angekommene Quereinsteiger ins Schulsystem.

Zahl der Deutschförderklassen nach Bundesländern - Österreichkarte

APA

Sprachfortschritt jedes Semester überprüft

Am Ende jedes Semesters wird dann der Sprachfortschritt überprüft. Dann sind drei Fälle möglich: Bei nicht entsprechendem Fortschritt muss die Deutschklasse weiter besucht werden. Sind die Verbesserungen so deutlich, dass der Schüler dem Unterricht folgen kann, wird er zum ordentlichen Schüler, wechselt in eine Regelklasse und erhält eine Förderung im Rahmen von Deutsch als Zweitsprache. Liegen die Testergebnisse dazwischen, kann der Schüler also trotz Fortschritten noch nicht ganz dem Unterricht folgen, wechselt er als außerordentlicher Schüler in die Regelklasse und erhält noch sechs Stunden pro Woche parallel zum Unterricht Förderung in einem Deutschförderkurs. Insgesamt dürfen Deutschklasse und Deutschförderkurs maximal vier Semester dauern.

34.000 außerordentliche Schüler

Insgesamt rechnet das Bildungsministerium im kommenden Schuljahr mit 34.000 außerordentlichen Schülern - das sind um 8.000 bzw. knapp 20 Prozent weniger als im Jahr davor. Von ihnen besuchen 11.300 die 732 Deutschförderklassen und dazu noch 3.400 „integrative“ Deutschklassen. Letztere entstehen dadurch, dass reine Deutschklassen erst ab acht dafür in Frage kommenden außerordentlichen Schülern pro Standort eingerichtet werden. Bleibt die Zahl darunter, erhalten die Schüler gemeinsam mit deutschsprachigen Kindern die Sprachförderung in solchen integrativen Deutschklassen. Die restlichen 19.400 außerordentlichen Schüler werden neben dem normalen Unterricht in den Deutschförderkursen gefördert.

Deutschklasse ab acht Schülern

Die genaue Zahl der Deutschklassen kann sich bis zum Schulanfang noch leicht verschieben - etwa wenn ein an einem Schulstandort angemeldetes Kind doch eine andere Schule besucht und so am ersten Standort nicht die nötige Zahl von acht Schülern erreicht wird.

Insgesamt wird ab Herbst österreichweit an jeweils 60 Prozent der Volks- sowie Neue Mittelschul(NMS)-Standorten eine Form dieser Sprachförderung (Deutschklasse oder Deutschförderkurs) geführt. In Wien ist dies an 93 Prozent der Volksschul- bzw. an 80 Prozent der NMS-Standorte der Fall. Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg kommen auf Anteile von über 70 Prozent bei den Volksschulen, Salzburg und Tirol auf rund 80 Prozent bei den NMS.

Start mit Übergangsjahr

Allerdings starten die Deutschförderklassen im neuen Schuljahr noch mit Einschränkungen: 2018/19 wird ein Übergangsjahr, in dem etwa die Lehrpläne noch nicht verpflichtend sind und diverse Testinstrumente noch nicht zur Verfügung stehen.

Standardisierte Tests liegen noch nicht vor

Die Einstufung der Sprachkenntnisse erfolgte bei der Schuleinschreibung im Jänner und Februar noch nicht anhand eines standardisierten Tests, sondern wie bisher durch die Direktoren. Grund ist, dass die Tests noch nicht vorliegen. Gleiches gilt für jene Tests, aufgrund derer nach jedem Semester festgestellt werden soll, ob die Schüler in eine Regelklasse wechseln können. Sie sollen erst im Juni 2019 zum Einsatz kommen - am Ende des ersten Semesters im Februar treffen diese Entscheidung noch die Direktoren anhand eines ihnen passend erscheinenden Instruments.

Lehrpläne noch in Begutachtungsphase

Ebenfalls noch nicht verpflichtend ist der Einsatz der Lehrpläne für die Deutschklassen. Diese befinden sich noch in der Begutachtungsphase (bis 24. August) und sollen erst mit 1. September in Kraft treten. Daher haben die Direktoren die Wahl, im Schuljahr 2018/19 in den Deutschklassen noch nach den bisherigen Lehrplan-Zusätzen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bzw. Deutschförderplänen unterrichten zu lassen. Verpflichtend sind die neuen Lehrpläne erst ab 2019/20.

Organisatorisch eine Art Zwitter

Organisatorisch sind die Deutschförderklassen eine Art Zwitter: In den Materialien zum entsprechenden Gesetz ist festgehalten, „dass die Verwendung der Begrifflichkeit ‚Deutschförderklasse‘ nicht bedeutet, dass es sich hier um Klassen im schulrechtlichen Sinn handelt“. Das bedeutet etwa, dass die Bestimmungen über Klassenvorstände, Klassenforen oder Klassensprecher nicht gelten. So soll klargestellt werden, dass die Deutschklassen nur eine „temporäre Zusammenfassung von Schülerinnen und Schülern“ einer oder unterschiedlicher Klassen, Schulstufen bzw. eventuell auch Schularten sein sollen. Ausnahme: Für die Berechnung etwaiger Zulagen für Lehrer sind die Deutschklassen sehr wohl als Klassen zu werten.