EU-Kommission berief Anhörung ein

Im slowenisch-kroatischen Grenzstreit hat die EU-Kommission für 2. Mai eine mündliche Anhörung über das von Slowenien eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien angesetzt. Die Anhörung werde beiden Seiten die Gelegenheit bieten, ihre Positionen darzulegen, hieß es aus Brüssel.

Slowenien will Einladung warnehmen

Slowenien hat Mitte März das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU gegen Kroatien eingeleitet. Demnach hat Ljubljana vor, den Nachbarn wegen der Nichteinhaltung eines Schiedsurteils zum Grenzverlauf auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Bevor die Klage erhoben werden kann, muss sich die EU-Kommission damit befassen und eine Stellungnahme in der Streitsache abgeben. Das Verfahren nach Artikel 259 sieht vor, dass den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

Der slowenische Außenminister Karl Erjavec versteht die Anhörung als einen Versuch, Kroatien von der Anerkennung des Schiedsspruchs zu überzeugen, sagte er laut STA. Er kündigte an, dass Slowenien die Einladung Brüssels wahrnehmen werde.

Die beiden EU- und NATO-Mitglieder streiten um den Grenzverlauf in der Bucht von Piran in der nördlichen Adria. Im Sommer 2017 hatte ein in einem bilateralen Abkommen auf EU-Vermittlung eingesetztes Schiedsgericht den Großteil der Bucht Slowenien zugesprochen.

Brüssel sieht den Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien als einen Rechtsstreit zwischen zwei EU-Staaten. Die Kommission sei bereit zu vermitteln, wie sie das schon in der Vergangenheit mehrmals getan habe, wiederholte ein Kommissionssprecher laut STA am Dienstag. Als Beispiel nannte er den Streit zwischen Portugal und Spanien um ein Atom-Brennstofflager im spanischen Almaraz in dem Brüssel vermittelt hat.

Kroatien erkennt den Schiedsspruch aber wegen einer Regelverletzung durch Slowenien nicht an, obwohl das Gericht das Verfahren nach Bekanntwerden der Affäre in anderer Zusammensetzung neu aufgerollt hatte. Slowenien setzt die neue Grenzregelung wie vom Schiedsgericht angeordnet seit Ende 2017 um, während Kroatien weiterhin auf eine bilaterale Lösung pocht.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 09.03.2018