Mehr Verurteilungen wegen Wiederbetätigung
Konkret wurden 2017 im Zuge von 214 Anklagen 119 Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ausgesprochen, in 21 Fällen einigte man sich auf eine Diversion.
Zum Vergleich: 2016 gab es nach 213 Anklageerhebungen 85 Schuldsprüche, 2015 nur 79 nach 167 Anklagen. Die Zahl der Anzeigen lag in den vergangenen Jahren relativ konstant zwischen knapp 1.100 und 1.200