Posting verstieß gegen Verbotsgesetz

Facebook-Postings haben in Niederösterreich einen bisher unbescholtenen Mann wegen Verstößen nach dem Verbotsgesetz und Verhetzung vor ein Schwurgericht gebracht. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, lautete 18 Monate bedingte Haft.

Der Mann wurde Gerichtsangaben zufolge am Montag in Wiener Neustadt nach kurzer Verhandlung anklagekonform - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der wesentliche Anklagevorwurf hatte gelautet, er habe im April 2016 anlässlich des Geburtstags von Adolf Hitler „Ein dreifach Hoch auf unseren Führer“ geschrieben.

Weiters soll der Beschuldigte auf derselben Plattform syrische Staatsangehörige und auch Muslime allgemein verächtlich, herabsetzend und die Menschenwürde verletzend beschimpft haben, berichtete die APA.