Beschwerde gegen Scheuch-Anklage

Wegen Amtsmissbrauchs sollte sich der freiheitliche Ex-Politiker Uwe Scheuch bald vor Gericht verantworten. Nun wird die Verhandlung verschoben, die Generalprokuratur legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Anklage ein. Zu klären sei, wegen welchen Delikts Scheuch angeklagt wird.

Dem ehemaligen Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter wird Amtsmissbrauch mit einem Schaden von 23.000 Euro vorgeworfen, dieses Steuergeld soll für den Wahlkampf verwendet worden sein. Scheuch soll einem Mitarbeiter die Weisung erteilt haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht oder nur teilweise erbracht.

Kürzlich wurde Scheuchs Anspruch gegen die Anklage vom Oberlandesgericht Graz/ Gradec abgewiesen. Der Prozess ist nun dennoch vorerst vom Tisch. Die Generalprokuratur - die Anwaltschaft der Republik – legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Anklage ein. Das bestätigte Generalanwalt Martin Ulrich auf Anfrage des ORF. Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug, der über die Nichtigkeitsbeschwerde zu entscheiden hat.

Siehe Meldung vom 12.10.2017