Gutachter: „Wirtschaftlich nicht vertretbar“

Im Hypo-Prozess um das kroatische Hotelprojekt „Miramare“ am Landesgericht in Klagenfurt/ Celovec hat am Dienstag der Sachverständige den dafür gewährten Kredit als „wirtschaftlich nicht vertretbar“ bezeichnet. Jede seriös agierende Bank hätte diese Finanzierung ablehnen müssen, so Gutachter Martin Geyer.

Für Dienstagabend wurde ein Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik erwartet.

Der Untreue angeklagt sind die Ex-Hypo-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie zwei Projektbetreiber. Sie sollen die Hypo Bank International (HB Int) im Zusammenhang mit der Renovierung des Hotels Miramare in der kroatischen Küstenstadt Crikvenica im Zeitraum von 2005 bis 2007 um 17,7 Mio. Euro geschädigt haben.

Nachdem sich alle Prozessbeteiligten darauf geeinigt hatten, auf weitere Zeugeneinvernahmen zu verzichten, und mit einer Verlesung der Aussagen einverstanden waren, stand an diesem Prozesstag neben der Verlesung die Erörterung des Gutachtens auf dem Programm. Auch hat der Staatsanwalt die Anklage gegen die beiden Projektwerber nicht auf Betrug ausgeweitet, wie es im Laufe des Verfahrens aufgrund von aufgetauchten Unterlagen im Raum gestanden war.

Plausibilitätsprüfung und Tilgungsfähigkeit fehlten

Der Sachverständige erklärte, dass aufgrund der eingeschränkten Bonität der Projektgesellschaft und der nicht nachvollziehbaren Schuldendienstfähigkeit der Kredit nicht hätte vergeben werden dürfen. Weiters sei von den Projektwerbern ein Eigenmittelanteil ausgewiesen worden, den es seiner Meinung nach gar nicht gegeben habe, führte er aus. Das gesamte Projekt - Grundkauf wie Renovierung - sei zu 100 Prozent fremdfinanziert worden. Auch habe eine Plausibilitätsprüfung gefehlt, zitierte Geyer laut APA aus seinem Gutachten.

Eine Tilgung des Schuldendiensts lässt sich für den Gutachter ebenfalls nicht nachvollziehen. Eine Rückführung innerhalb von 15 Jahren wäre aufgrund der vorliegenden Unterlagen im Kreditantrag nicht möglich gewesen, präzisierte er. Für eine Beurteilung des Antrags hätten den Verantwortlichen in der Bank Projektpläne und Planrechnungen vorliegen müssen. Nur so hätten sie die notwendige Kapitaldienstfähigkeit auch nachvollziehen können, sagte Geyer.

Ob er auch Unterlagen aus der Hypo Bank Kroatien in sein Gutachten eingearbeitet habe, wollte Kulterers Verteidiger Josef Weixelbaum wissen. „Nein“, antwortete Geyer. Und ob die Risikoverlagerung - das komplette Kreditrisiko trug laut interner Vereinbarung die Hypo Kroatien - nicht eine ausreichende Absicherung für die Hypo International gewesen sei, fragte Weixelbaum weiter. Das sei nicht Gutachtensauftrag gewesen und in der Konzernbilanz scheine der Betrag wieder bei der Hypo International auf, daher habe er diese Risikoverlagerung bei seinem Gutachten nicht berücksichtigt, antwortete Geyer.

Urteil am Abend erwartet

Die Hauptverhandlung wurde mit der weiteren Erörterung des Gutachtens fortgesetzt. Für den Nachmittag waren die Plädoyers angesetzt und für den Abend wurde ein Urteil erwartet.