NS-Prozess: Fußballer schuldig gesprochen
Bei einem Fußballspiel im Jahr 2015 in Wölfnitz/ Golovica soll der 26-jährige Sportler den Hitlergruß gezeigt und die Zahl 88 auf den Stutzen gehabt haben. Der Fall musste neu verhandelt werden, da das erste Urteil vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen eines Formalfehlers aufgehoben wurde. Der Spieler war beim ersten Prozess vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen worden.
Peter Rustia
Geschworenen waren sich einig
Im wiederaufgerollten Prozess am Mittwoch urteilten die Geschworenen anders. Sie sprachen den 26-Jährigen schuldig, er wurde zu einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von 14 Monaten verurteilt. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus. Zur Strafbemessung sagte der vorsitzende Richter Michael Schofnegger, dass man mit den 14 Monaten im unteren Rahmen geblieben sei, die Unbescholtenheit kam dem Angeklagten zugute. Der 26-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.