Begutachtungsfrist ist abgelaufen

Am Dienstag endete die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf, mit dem die Kärntner Landesverfassung reformiert werden soll. Wichtigster Punkt der Reform ist die Abschaffung des Systems der Proporzregierung, für Turbulenzen sorgte die Form der Erwähnung der slowenischen Volksgruppe in dem Gesetz.

Fertigen Entwurf in Verfassungsausschuss einbringen

Wie viele Änderungsvorschläge und Stellungnahmen eingelangt sind, wusste Ausschussvorsitzender Andreas Scherwitzl (SPÖ) am Dienstag noch nicht zu sagen, diese würden bei der Verfassungsabteilung des Landes gesammelt. „Wir werden alles sichten und dann zuerst innerhalb der Koalition diskutieren, ob und was eingearbeitet wird“, beschrieb er gegenüber der APA das weitere Prozedere. Natürlich werde es auch Gespräche mit den Oppositionsparteien geben. Anschließend, so Scherwitzl, wolle man einen fertigen Entwurf in den Verfassungsausschuss einbringen.

Sitzung möglicherweise auch öffentlich

Dann soll es eine Sitzung des Ausschusses geben, bei dem auch Verfassungsjuristen als Auskunftspersonen geladen sind, diese Sitzung werde möglicherweise auch öffentlich abgehalten werden, sagte Scherwitzl. Jedenfalls soll der fertige Gesetzestext vor der Sommerpause im Landtag eingebracht und dort beschlossen werden. Die rot-schwarz-grüne Koalition verfügt mit insgesamt 24 Mandataren exakt über die nötige Zweidrittelmehrheit, ausscheren darf also niemand. Mit der Kundmachung tritt das Gesetz dann in Kraft, wobei die Mehrzahl der Bestimmungen erst in der kommenden Legislaturperiode Anwendung finden wird. Eine Ausnahme sind jene Bestimmungen, welche die Landtagswahlordnung betreffen, sie gelten bereits für die kommende Wahl.

Siehe Meldung vom 14.02.2017