Enteignete Ex-Besitzerin geht vor VfGH
Mit dem Gesetz, das am 15. Dezember letztendlich zur Enteignung führte wurde auch beschlossen, dass die bisherige Eigentümerin eine Entschädigungszahlung erhalten muss, die Höhe der Summe stand allerdings noch nicht fest.
ORF
„Im Extremfall ungültig“
Der Antrag das Gesetz der Enteigung sozusagen für ungültig erklären zu lassen, habe durchaus Chancen, wird der Anwalt der Frau in dem Bericht zitiert. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt man, einen entsprechenden Individualantrag bekommen zu haben. Er werde nun geprüft. „Im Extremfall könnte es so weit gehen, dass das Gesetz ungültig ist“, sagt ein Sprecher des VfGH.