Volksanwalt prüft Grenzvorfall

Im Fall des „Weiterfahrens“ an der Grenzstation am Seebergsattel/ Jezersko, wegen dessen ein Kärntner zur Zahlung einer Strafe aufgefordert worden war, ortet die Volksanwaltschaft Rechtsunsicherheit und ein leitet Verfahren ein.

„Markante Rechtsunsicherheit“

Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer gebe es eine markante Rechtsunsicherheit beim Grenzübertritt."Wie stellt sich das BMI eine solche ‚Nachforschungspflicht‘ konkret vor? Wie lange muss man warten, ob ein Polizist erscheint?", fragte sich Fichtenbauer und leitet daher ein amtswegiges Prüfungsverfahren ein.

Die Situation im Anlassfall werde das gegen den Betroffenen eröffnete Verfahren beurteilen. „Aber ich erwarte mir auch über den Anlassfall hinaus vom BMI eine Klärung der den Bürger treffenden Pflichten beim Grenzübertritt. Im Grenzkontrollgesetz ist eine Pflicht verankert, sich der Grenzkontrolle zu stellen. Eine ‚Nachforschungspflicht‘, ob, womöglich auf weitläufigem Gelände, sich irgendwo ein Kontrollorgan verbirgt, enthält das Gesetz jedoch nicht“, betont Fichtenbauer.

Siehe Meldung vom 02.11.2016