Dobernig: Zwei Jahre Freiheitsstrafe

Ex-Landesrat Harald Dobernig hat am Freitag ein Teilgeständnis abgelegt und gesagt, er habe gewusst, dass das Birnbacher-Honorar überhöht war. Er wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, 16 Monate davon bedingt.

Schlusstag mit überraschender Wendung

Mit einer Überraschung begann am Freitag der letzte Verhandlungstag im Untreueprozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Landesrat. Dobernig sagte, ihm sei klar gewesen, dass das Zwölf-Millionen-Euro-Honorar für den Steuerberater Dietrich Birnbacher aus Villach/ Beljak zu hoch gewesen sei. Von Parteienfinanzierung habe er aber nichts gewusst. Später wurde das Honorar auf sechs Millionen Euro halbiert.

Richter Liebhauser-Karl fragte Dobernig dann: „Hand aufs Herz, warum kommt das Geständnis erst heute und nicht am ersten Verhandlungstag?“ Dobernig antwortete, er sei ein treuer Diener seines Herrn gewesen, er habe dafür gelebt „und würde wahrscheinlich heute noch dafür leben“.

Acht Monate Gefängnis

Angesichts des Geständnisses wurde auf die Einvernahme der noch geladenen Zeugen, unter ihnen Ex-Parteichef Uwe Scheuch, verzichtet und das Beweisverfahren abgeschlossen. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft, 16 Monate bedingt. Dobernig muss also für acht Monate wegen Beihilfe zu Untreue ins Gefängnis. Dobernig nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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